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Achtung:
Neue Kfz-Steuer für Personenkraftwagen
Pkw mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009 unterliegen der neuen Kfz-Steuer. Bei dieser wird erstmalig auch die CO2-Emission berücksichtigt. Eckpunkte sind:
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Besteuerung von Benzin-Pkw mit 2 € je angefangene 100 cm³ Hubraum, Diesel-Pkw mit 9,50 € je angefangene 100 cm³ Hubraum.
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CO2-Freibetrag:
Eine Basismasse von 120 g/km CO2-Emission
bleibt bis 2011 steuerfrei, jedes weitere g/km wird mit 2 € besteuert.
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Halter von Diesel-Pkw mit Emissionsgruppe Euro 6 erhalten von 2011 bis 2013 eine Kfz-Steuer-Befreiung von
150 €.
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Pkw mit Erstzulassung vom 05.11.2008 - 30.06.2009 erhalten eine Steuerbefreiung und werden danach mit der geringeren Kfz-Steuer (meist der neuen Kfz-Steuer) besteuert. (Tipp: Vergleichen Sie deshalb beide Berechnungen unten und verwenden Sie die Seite co2db.de!)
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Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008 werden bis zum 31.12.2012 wie bisher besteuert. Ab 2013 sollen
diese dann in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden später festgelegt.
Das bedeutet: 1. Bitte schauen Sie öfters vorbei. Wir werden alle Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG)
immer sofort nach
Bekanntgabe veröffentlichen. Die aktuelle Gesetzgebung finden Sie
hier!
Häufige Fragen
hier! 2. Die
Kfz-Steuer für Pkw mit Erstzulassung bis 30.06.2009 wird über den linken blauen
Button unten berechnet, die neue Kfz- Steuer für Pkw mit Erstzulassung ab 01.07.2009 über den
rechten blauen Button unten. Bitte vergleichen Sie!

© 2008-2010 Thomas W. W. Rode, Braunschweig, E-Mail: info@Kfz-Steuer.de
(Alle Angaben ohne Gewähr!)
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