Stellungnahme der Bundesregierung vom 10.02.2006

Regierung will Wohnmobile einheitlich besteuern

Die Bundesregierung schlägt vor, für alle Wohnmobile einen eigenständigen, durchgängigen Kraftfahrzeugsteuertarif zu schaffen, dessen Verlauf zwischen den für Personenwagen und Nutzfahrzeugen geltenden Tarifen liegt. Diese Lösung empfiehlt sie in ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Änderung kraftfahrzeuglicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung" (16/519). Die Länderkammer weist in diesem Entwurf darauf hin, dass Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t seit dem 01.05.2005 wie Personenwagen nach Hubraum und Emissionsverhalten und nicht mehr nach Gewicht zu besteuern sind, wenn es sich dabei um Geländewagen, so genannte Sport-Utility-Vehicles, Großraum-Limousinen, Kleinbusse, Wohnmobile und so genannte Büro- oder Konferenzmobile handelt.

Der Bundesrat empfiehlt in seinem Entwurf, die Besteuerung schrittweise bis zum Jahr 2011 abzupassen, um für die Halter von Wohnmobilen besondere Härten beim Übergang von der alten zur neuen Besteuerung zu vermeiden. Nach einem "Bestandsschutz" für 2005 sollen Wohnmobile, die mehr als 2,8 t wiegen, über einen besonderen Tarif für die Jahre 2006 bis 2010 an die Pkw-Besteuerung "herangeführt" werden. Dadurch solle ein Anreiz geschaffen werden, auf umweltfreundlichere Fahrzeuge umzusteigen oder die Fahrzeuge nachzurüsten. Ab 2011 solle es dann einen dauerhaft geltenden Abschlag von 20 % auf die hubraum- und emissionsbezogene Besteuerung geben. Aus der so geänderten Besteuerung der Wohnmobile würden sich ab 2006 voraussichtlich Mehreinnahmen von etwa 70 Millionen Euro jährlich mit steigender Tendenz in den Folgejahren ergeben.

Die Regierung bemängelt an dem Entwurf, dass der ab 2011 vorgesehene dauerhafte Abschlag von 20 % auf die Kraftfahrzeugsteuer nicht konsequent dem Grundsatz entspricht, wonach alle Wohnmobile steuerlich künftig als Personenwagen gelten sollen. Die Halter schwerer Wohnmobile würden steuerlich zum Teil weniger belastet als die Halter von Wohnmobilen mit bis zu 2,8 t Gewicht. Für eine solche Ungleichbehandlung gibt es nach Meinung der Regierung keinen Grund. Der Bundesrat begründe dies damit, dass bei leichten Wohnmobilen die Nutzung zu Wohn- und Campingzwecken weniger ausgeprägt sei. Auf die tatsächliche Verwendung eines Fahrzeugs komme es aber bei der Kfz-Steuer nicht an, stellt die Regierung fest. Vor allem im Grenzbereich um 2,8 t hätten geringe Gewichtsunterschiede bei ansonsten typgleichen Fahrzeugen nicht zu rechtfertigende Unterschiede in der steuerlichen Belastung zur Folge. Die Regierung empfiehlt, vor einem Beschluss über den Gesetzentwurf noch "inhaltliche und rechtsförmliche Fragen" zu prüfen.

(Quelle: hib - heute im bundestag 040/2006)

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