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Stellungnahme der Bundesregierung vom
10.02.2006
Regierung will Wohnmobile einheitlich besteuern
Die Bundesregierung schlägt vor, für alle Wohnmobile einen eigenständigen,
durchgängigen Kraftfahrzeugsteuertarif zu schaffen, dessen Verlauf zwischen den
für Personenwagen und Nutzfahrzeugen geltenden Tarifen liegt. Diese Lösung
empfiehlt sie in ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates "zur
Änderung kraftfahrzeuglicher Vorschriften auch hinsichtlich der
Wohnmobilbesteuerung" (16/519). Die Länderkammer weist in diesem Entwurf darauf
hin, dass Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t seit
dem 01.05.2005 wie Personenwagen nach Hubraum und Emissionsverhalten und nicht
mehr nach Gewicht zu besteuern sind, wenn es sich dabei um Geländewagen, so
genannte Sport-Utility-Vehicles, Großraum-Limousinen, Kleinbusse, Wohnmobile und
so genannte Büro- oder Konferenzmobile handelt.
Der Bundesrat empfiehlt in seinem Entwurf, die Besteuerung schrittweise bis zum
Jahr 2011 abzupassen, um für die Halter von Wohnmobilen besondere Härten beim
Übergang von der alten zur neuen Besteuerung zu vermeiden. Nach einem
"Bestandsschutz" für 2005 sollen Wohnmobile, die mehr als 2,8 t wiegen, über
einen besonderen Tarif für die Jahre 2006 bis 2010 an die Pkw-Besteuerung
"herangeführt" werden. Dadurch solle ein Anreiz geschaffen werden, auf
umweltfreundlichere Fahrzeuge umzusteigen oder die Fahrzeuge nachzurüsten. Ab
2011 solle es dann einen dauerhaft geltenden Abschlag von 20 % auf die hubraum-
und emissionsbezogene Besteuerung geben. Aus der so geänderten Besteuerung der
Wohnmobile würden sich ab 2006 voraussichtlich Mehreinnahmen von etwa 70
Millionen Euro jährlich mit steigender Tendenz in den Folgejahren ergeben.
Die Regierung bemängelt an dem Entwurf, dass der ab 2011 vorgesehene dauerhafte
Abschlag von 20 % auf die Kraftfahrzeugsteuer nicht konsequent dem Grundsatz
entspricht, wonach alle Wohnmobile steuerlich künftig als Personenwagen gelten
sollen. Die Halter schwerer Wohnmobile würden steuerlich zum Teil weniger
belastet als die Halter von Wohnmobilen mit bis zu 2,8 t Gewicht. Für eine
solche Ungleichbehandlung gibt es nach Meinung der Regierung keinen Grund. Der
Bundesrat begründe dies damit, dass bei leichten Wohnmobilen die Nutzung zu
Wohn- und Campingzwecken weniger ausgeprägt sei. Auf die tatsächliche Verwendung
eines Fahrzeugs komme es aber bei der Kfz-Steuer nicht an, stellt die Regierung
fest. Vor allem im Grenzbereich um 2,8 t hätten geringe Gewichtsunterschiede bei
ansonsten typgleichen Fahrzeugen nicht zu rechtfertigende Unterschiede in der
steuerlichen Belastung zur Folge. Die Regierung empfiehlt, vor einem Beschluss
über den Gesetzentwurf noch "inhaltliche und rechtsförmliche Fragen" zu prüfen.
(Quelle: hib - heute im bundestag
040/2006)
© 2006-2020 Thomas W. W. Rode, Wendeburg, E-Mail:
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