| Geländewagen-News vom 21.03.2006 
Steuererhöhung ist umstritten 
Die Kfz-Steuer-Erhöhung für Geländewagen verstößt laut Beschluss des 
Finanzgerichts Köln (Az. 6 V 3715/05) gegen die EU-Richtlinie. Geländewagen 
werden seit dem 01.05.2005 höher besteuert, weil diese Fahrzeuge statt lediglich 
nach zulässigem Gesamtgewicht wie Pkw nach Emissionsgruppe (Schadstoffausstoß), 
Antriebsart und Hubraum besteuert werden. Die Kölner Richter halten das für 
unzulässig. Mehrzweckfahrzeuge wie beispielsweise ein Landrover seien nicht als 
Pkw anzusehen und einzustufen. Auch ein weiterer Fall liegt dem 
Gericht bereits vor. Wegen der Erhöhung der Kfz-Steuer hat der Fahrer eines 
Toyota Land Cruiser Typ J 7 Klage eingereicht (Az. 6 K 2378/05). Deshalb will 
die Finanzverwaltung in ähnlichen Fällen bei Einsprüchen gegen 
Kfz-Steuerbescheide das Verfahren bis zur Klärung ruhen lassen. Tipp: Betroffene können auf 
die anhängigen Verfahren verweisen und gegen ihren Steuerbescheid Einspruch 
einlegen.  
  © 2006-2017 Thomas W. W. Rode, Wendeburg, E-Mail:
info@Kfz-Steuer.de
 (Alle Angaben ohne Gewähr!)
 |