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Diesel-News vom 02.03.2007

Bundestag beschließt die Förderung von Dieselrußfiltern

Seit Gestern ist die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten umweltfreundlichen Rußpartikelfiltern beschlossene Sache. Der Bundestag billigte den Steuer-Bonus mit großer Mehrheit, um die Feinstaubbelastung durch den Straßenverkehr zu begrenzen. Das Gesetz sieht einen einmaligen Nachlass bei der Kfz-Steuer von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines wirksamen Filters rückwirkend vom 01.01.2006 bis 31.12.2009 für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.2006 vor. Wer weiter auf einen Rußfilter bei seinem Diesel-Pkw verzichtet, muss vom 01.04.2007 an vier Jahre lang einen Aufschlag auf seine Kfz-Steuer in Höhe von 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum jährlich bezahlen.

Jetzt fehlt nur noch die Bestätigung durch den Bundesrat am 09.03.2007 und die Unterschrift des Bundespräsidenten, womit zu rechnen ist, denn der Bundesrat hat bereits seine Zustimmung zum "Vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes" signalisiert.

Die Kfz-Steuer mit und ohne Partikelfilter können Sie in den nächsten Tagen direkt auf Kfz-Steuer.de unter Personenkraftwagen berechnen. Sie können dann leicht ermitteln, ob sich die Anschaffung eines Rußpartikelfilters für Ihren Diesel-Pkw lohnt und sinnvoll ist. Außerdem informieren wir Sie über günstige Rußpartikelfilter und Werkstätten. Schauen Sie doch öfters einmal vorbei!

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© 2006-2017 Thomas W. W. Rode, Wendeburg, E-Mail: info@Kfz-Steuer.de
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