| Diesel-News vom 29.10.2006 
Steuernachlass für Rußpartikelfilter-Einbau bestätigt 
Das Nachrüsten von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern wird steuerlich gefördert. 
Nach Auskunft des baden-württembergischen Umweltministeriums haben sich Bund und 
Länder auf die Details geeinigt. Für die Nachrüstung eines Pkws soll es einen 
einmaligen Nachlass von 330 Euro rückwirkend vom 01.01.2006 an auf die 
Kfz-Steuer geben. Dieses wird über einen Kfz-Steuer-Aufschlag für Pkw, die nicht 
nachgerüstet werden, finanziert. 
Die Besitzer von Diesel-Pkw, die nicht nachrüsten, sollen einen Aufschlag von jährlich 
1,60 Euro pro angefangene 100 cm³ entrichten. Das Gesetz soll noch im November dieses Jahres 
vom Bundeskabinett beschlossen werden. 
Der Einbau eines Rußpartikelfilters wird etwa mit 600 Euro angegeben. Die 
Werkstätten erwarten ein Milliardengeschäft.
 
  © 2006-2017 Thomas W. W. Rode, Wendeburg, E-Mail:
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