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Oldtimer- und rote Kennzeichen    (KraftStG § 9 Abs. 4, § 1 Abs. 1 Nr. 4)

Die Kfz-Steuer für Oldtimer- und rote Kennzeichen beträgt pauschal jährlich
46 Euro für Krafträder und
191 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge.

(Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs als Oldtimer ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Auf Antrag wird für ein Fahrzeug ein amtliches Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurde und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß StVZO § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat)


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10 Thomas W. W. Rode, Torsten Römer GbR in Braunschweig, E-Mail: info@Kfz-Steuer.de
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