
Elektrofahrzeuge (KraftStG § 9 Abs. 2,
§ 3d)
Falls es sich hier um einen Personenkraftwagen handelt, entfällt die Kfz-Steuer für fünf Jahre ab Tag der Erstzulassung.

© 2000-2010 Thomas W. W. Rode, Torsten Römer GbR in Braunschweig, E-Mail: info@Kfz-Steuer.de
(Alle Angaben ohne Gewähr!)
|