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Elektrofahrzeuge    (KraftStG § 9 Abs. 2, § 3d)

1. Geben Sie die zulässige Gesamtmasse des Elektrofahrzeugs in kg ein:

2.


Falls es sich hier um einen Personenkraftwagen handelt, entfällt die Kfz-Steuer für
fünf Jahre ab Tag der Erstzulassung.


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10 Thomas W. W. Rode, Torsten Römer GbR in Braunschweig, E-Mail: info@Kfz-Steuer.de
(Alle Angaben ohne Gewähr!)