
Anhängerzuschlag
(KraftStG § 10)
Der
Anhängerzuschlag für die Dauer eines Jahres beträgt
373 Euro und ist unabhängig von der zulässigen
Gesamtmasse des Anhängers.
(Die Möglichkeit
des Anhängerzuschlags besteht nicht bei folgendem Zugfahrzeug oder
Anhänger: Personenkraftwagen, Kraftrad, Wohnwagen)

© 2007-2010 Thomas W. W. Rode, Braunschweig, E-Mail:
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