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Anhängerzuschlag    (KraftStG § 10)

Der Anhängerzuschlag für die Dauer eines Jahres beträgt
373 Euro und ist unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers.

(Die Möglichkeit des Anhängerzuschlags besteht nicht bei folgendem Zugfahrzeug oder
 Anhänger: Personenkraftwagen, Kraftrad, Wohnwagen)

 

 

 


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10 Thomas W. W. Rode, Braunschweig, E-Mail: info@Kfz-Steuer.de
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